Trotz der in der 2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung detailliert vorgetragenen rechtlichen Bedenken der SPD-Fraktion gegen die Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 89 „Brinker Feld“ stimmten die Fraktionen CDU, Grüne und FWE der Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs zu.
So wurde bei den textlichen Festsetzungen eine falsche Rechtsgrundlage angegeben. Die textlichen Festsetzungen erhielten darüber hinaus eine Befreiung nach § 31 BauGB, die gar nicht in Bebauungsplan festgesetzt werden kann und darf. Viele weitere Fragen und Anregungen der SPD-Fraktion ließ die Verwaltung unbeantwortet – so blieb beispielsweise die Frage offen, warum dem bestehenden Getränkemarkt eine Erweiterung um 60 qm zugestanden wird. Zu den Gründen enthält die Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf keinerlei Angaben. Ebenso haben die Festsetzungen eines Bebauungsplans nach § 9 Abs. 2a BauGB dem Erhalt und der Entwicklung von zentralen Versorgungsbereichen zu dienen. Inwieweit durch den Bestandsschutz für den Getränkemarkt die zentralen Versorgungsbereiche Milspe und Voerde erhalten bzw. entwickelt werden können, konnte oder wollte die Verwaltung nicht beantworten.
Auch auf Rückfrage stellte der Ausschussvorsitzende Herr Mielchen (CDU) klar, dass die Änderungsvorschläge der SPD-Fraktion nicht Bestandteil des Beschlusses werden. Dadurch blieb es bei dem fehlerhaften Bebauungsplan-Entwurf, der mit den Stimmen von CDU, Grünen und FWE zur Offenlage beschlossen wurde.